Qualifizierte Nachrangdarlehen
Mit qualifizierten Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre können ohne betragsmäßige Obergrenze Wohnprojekte wie HeckPilot, die Solidar-Finanzmittel oder allgemein der Zweck der Dachgenossenschaft, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, unterstützt werden. Die Dachgenossenschaft begibt qualifizierte Nachrangdarlehen prospektfrei unter Berufung auf den Ausnahmetatbestand des § 2 Abs. 1 Nr. 2a VermAnlG (nicht mehr als 20 Anteile derselben Vermögensanlage). Qualifizierte Nachrangdarlehen können sowohl von Genossenschaftsmitgliedern als auch von Nichtmitgliedern gezeichnet werden.
Wieviel Sicherheit und wie viel Risiko gibt es?
Wie bereits oben erwähnt werden die Finanzplanungen der Wohnprojekte mit vorsichtigen Ein-schätzungen und unter Einhaltung von kaufmännischer Sorgfalt aufgestellt. Miteinnahmen als zentrales Element zur Bedienung der qualifizierten Nachrangdarlehen für die Wohnprojekte sind ausreichend und mit moderaten Mieterhöhungen kalkuliert.
Die qualifizierten Nachrangdarlehen für die Solidar-Finanzmittel und für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum werden in der wachsenden Dachgenossenschaft nach deren Ablauf über ersetzende Direktkredite oder über die Rückzahlung der Beträge welche die wohnenden, unterstützten Genossen aus den Solidar-Finanzmitteln bekommen haben, bedient.
Bei den qualifizierten Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre vereinbaren die Parteien, dass die Forderungen des Darlehensgebers dann nicht bedient werden, wenn die Rückzahlung einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Dies kann dazu führen, dass der Anleger seine Ansprüche auf Rückzahlung des Nachrangdarlehensbetrages und auf Zahlung der Zinsen auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens nicht durchsetzen kann (insolvenzverhindernde Wirkung). Die Anbietergenossenschaft hingegebenen Gelder sind, juristisch gesprochen, damit nur bedingt rückzahlbar.
Auch im Falle der Insolvenz werden die Ansprüche der nachrangigen Gläubiger erst dann und nur so weit bedient, wie nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger noch finanzielle Mittel vorhanden sind. Die Nachrangdarlehensgeber sind untereinander gleichrangig. Damit trägt der Nachrangdarlehensgeber ein Risiko, das über das normale Insolvenzrisiko des Unternehmens hinausgeht.
Die Dachgenossenschaft kann und wird keine banküblichen Sicherheiten bieten, bei den qualifizierten Nachrangdarlehen handelt es sich um ein echtes unternehmerisches Engagement, welches mit dem Risiko eines Totalverlustes hinsichtlich Anlagebetrages und Zinsanspruch verbunden ist.